Jahresabschlüsse

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Abschlüsse

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(Bilanz, GuV, Anhang und Lagebericht) nach HGB, RechKredV oder IFRS inkl. umfassendem Erläuterungsbericht und Plausibilitätsprüfung

Für Kapitalgesellschaften, Personengesellschaften und größere Einzelunternehmen erstellen wir die handelsrechtlichen Jahresabschlüsse (gern auch nach IFRS) einschließlich eines umfassenden Erläuterungsberichtes, in dem insbesondere die rechtlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse sowie die Vermögens- Ertrags- und Finanzlage ausführlich dargestellt werden.

Die einzelnen Bilanzpositionen und Posten der Gewinn- und Verlustrechnung werden informativ beschrieben. Der Erläuterungsbericht enthält darüber hinaus eine Übersicht über die geschäftliche Entwicklung der letzten 5 Geschäftsjahre mit entsprechenden Erläuterungen und Stellungnahmen. Die Jahresabschlüsse werden hierbei als EDV-Rohabschluss entweder mit unserer Bilanzsoftware der Addison Software, der Datev oder der Buchhaltungssoftware des Mandanten vor Ort entwickelt.

Die Erläuterungsberichte und endgültigen Jahresabschlüsse werden grundsätzlich in modernem Stil erstellt. Soweit erforderlich bereiten wir auch die Unterlagen für die Offenlegung der (verkürzten) Jahresabschlüsse vor und übernehmen die Offenlegung beim Bundesanzeiger.

Die Erläuterungsberichte empfehlen sich insbesondere zur objektiven Information von fremden Dritten (z.B. Kreditinstituten) als auch zur kritischen Selbstinformation des Unternehmens. Grundsätzlich erstellen wir dabei unsere Jahresabschlüsse mit umfassenden Plausibilitätsprüfungen, gesiegelten Bescheinigungen und entsprechender Dokumentation der Abschlussarbeiten nach den Standards des IDW (IDW S7), um die inhaltlichen und qualitativen Anforderungen, insbesondere für die Vorlage bei Kreditinstituten im Sinne von § 18 KWG, vollständig erfüllen zu können.

Wir haben uns entschieden, Jahresabschlusserstellungen ohne Plausibilitätsprüfung mit gesiegelter Bescheinigung oder ohne Erstellungsbericht oder verminderter Dokumentation der Abschlussarbeitern grundsätzlich nur noch in Einzelfällen bei besonderen Umständen oder auf besonderen Wunsch des Mandanten und bei besonders kostenkritischen Aufträgen vorzunehmen. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass eine Jahresabschlusserstellung „ohne Plausibilitätsprüfung und ohne entsprechender Bescheinigung der Ordnungsmäßigkeit“ suggerieren könnte, dass bei diesem Jahresabschlussmandat keine Verantwortung für die Richtigkeit des Jahresabschlusses übernommen werden könnte. Grundsätzlich werden daher Jahresabschlüsse ohne Plausibilitätsprüfung nur noch sehr eingeschränkt durch die Kreditinstitute akzeptiert. Gerade gegenüber Kreditinstituten sollte der „Mehrwert“ unseres Wirtschaftsprüfertitels sollte durch die Siegelung auch ausgenutzt werden. Die formale Außenwirkung der durch uns erstellten Unterlagen beeinflusst maßgeblich die Qualitätseinschätzung unserer Leistungen und damit auch des Mandanten durch Dritte (Banken, Unternehmensberater, Finanzbehörden etc.). Ein gleich bleibend hoher Standard ist daher grundsätzlich von Vorteil. Die Ordnungsmäßigkeit der Auftragsabwicklung und die berufsrechtlichen Qualitätsanforderungen an Wirtschaftsprüfungsgesellschaften erfordern die entsprechenden Arbeitsschritte sowieso zu einem Großteil.

Zudem unterstützen wir gerne bei den durch uns aufgestellten Jahresabschlüssen die externe Jahrsabschlussprüfung durch Ihren Wirtschaftsprüfer umfassend in direktem Kontakt.

Für Unternehmensgruppen erstellen wir zusätzlich auch konsolidierte Jahresabschlüsse und Zwischenabschlüsse nach HGB oder IFRS (ggf. auf Wunsch auch inkl. umfassenden Erläuterungsbericht). Zusätzlich unterstützen wir auch ihren Abschlussprüfer bei der Konzernabschlussprüfung und übernehmen auch die fristgerechten Veröffentlichungen/Offenlegungen nach WPHG und Börsenordnung.

Für Unternehmen, die nicht der Buchführungspflicht unterliegen bzw. aus Kostengründen freiwillig keine Buchführung und Jahresabschlusserstellung vornehmen möchten, fertigen wir ebenfalls mit der Software der Addison Software und Service GmbH entsprechende Einnahme- Überschussrechnungen inkl. Postenaufgliederung z.B. für Ärzte, sonstige Freiberufler und Kleinunternehmer an.

Die Einnahme- Überschussrechnungen mit Erläuterungsteil umfassen dabei neben der Überschussrechnung und den diesbezüglichen Postenaufgliederungen, auch Erläuterungen zum Auftragsverhältnis, zu den rechtlichen und wirtschaftlichen Grundlagen sowie der geschäftlichen Entwicklung der letzten 5 Jahre des Unternehmens.

Grundsätzlich erstellen wir auch unsere Einnahme- Überschussrechnungen ausschließlich mit Plausibilitätsprüfung, gesiegelten Bescheinigungen und entsprechender Dokumentation der Abschlussarbeiten, um die inhaltlichen und qualitativen Anforderungen, insbesondere für die Vorlage bei Kreditinstituten, erfüllen zu können (Begründung s.o.).

Darüber hinaus erstellen wir auch jede Art von Sonderabschlüsse wie z.B. Aufgabebilanzen, reine Steuerbilanzen, Zwischenabschlüsse etc.