Lohn- und Gehaltsabrechnungen

Ihre Ansprechpartner

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Ingrid Bock

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Anke Bock

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Nina Jürgens

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Lohn- und Gehaltsabrechnung

Wir übernehmen für unsere Mandanten die Erstellung von Lohn- und Gehaltsabrechnungen anhand der uns aufgegebenen Grunddaten. Die Grunddaten können Sie uns per Fax, E-Mail oder online über die Addison oder Datev-Portale zur Verfügung stellen. Die Lohn- und Gehaltsabrechnungen, die Lohnsteueranmeldungen, die Sozialversicherungsmeldungen und Lohnsteuerbescheinigungen sowie Meldungen an die Berufsgenossenschaft werden mittels unserer ADDISON oder DATEV Software erstellt und online an die Sozialversicherungsträger bzw. Finanzbehörden übermittelt. Die Auswertung und die Erstellung der Zahlungsaufträge erfolgt in der Regel als Datei per E-Mail oder über das Online-Portal.

Alternativ bieten wir auch die Erledigung der EDV-Lohnbuchführung in DATEV zum Selbsterstellen über unsere dortige Beraternummer oder beim Mandanten vor Ort mit den EDV-Systemen und der Buchführungssoftware des Mandanten an. Möglich ist auch Selbsterstellen über unsere Software als Remotedesktop-User auf unseren Remote-Servern.

Über die TCP Rechtsberatung Hartwig Goessler Rechtsanwalt Wirtschaftsprüfer Steuerberater bieten wir im Rahmen der Zulassung als Rechtsanwalt weitgehende Rechtsberatungsleistungen wie z.B. die Erstellung von Arbeitsverträgen an. Wir beraten selbstverständlich im Zusammenhang mit den Lohn- und Gehaltsabrechnungen in Bezug auf steuer- und sozialversicherungsrechtlich optimale Ausgestaltungen der Anstellungsverhältnisse. Eine vollumfassende Rechtsberatung im Arbeitsrecht oder Sozialversicherungsrecht inkl. Prozessvertretung bieten wir in diesem Zusammenhang jedoch nicht an.

Die Einhaltung bzw. Anpassung der Löhne und Gehälter aufgrund von Tarif- oder Betriebsvereinbarungen obliegt jedoch ausschließlich dem Mandanten, da wir über die entsprechenden Änderungen in den verschiedenen Branchen nicht durch die Tarifparteien, Gewerkschaften oder Arbeitsgeber- oder Branchenverbände automatisch informiert werden.