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Unsere beiden Wirtschaftsprüfungsgesellschaften nehmen am Qualitätskontrollsystem der Wirtschaftsprüferkammer teil und sind als gesetzlicher Abschlussprüfer im Berufsregister der WPK gelistet. Sie sind daher berechtigt gesetzliche Jahresabschlussprüfungen durchzuführen.

Wir bieten Ihnen gesetzliche und freiwillige Jahresabschlussprüfungen (HGB, IFRS, RechKredV, KWG, WpIG, KAGB) für Unternehmen aller Rechtsformen und Branchen nach modernen Prüfungsmethoden und den Prüfungsstandards des IDW an. Schwerpunkt unserer Prüfungen ist bei entsprechender Größenordnung des zu prüfenden Unternehmens, die Information über die Ausgestaltung der Geschäftstätigkeit des Unternehmens, die Prüfung des internen Kontrollsystems, IT-Systemprüfungen, Plausibilitätsprüfungen sowie ergebnisorientierte Prüfungshandlungen auf Stichprobenbasis im Rahmen eines Prüfungsrisikomodells.

Wir erstellen grundsätzlich einen umfassenden aussagekräftigen Prüfungsbericht nach IDW Standard PS 450 in dem insbesondere die Prüfungsergebnisse, der Prüfungsansatz und die Prüfungsmethoden, die rechtlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse, die Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage sowie die Unternehmensrisiken ausführlich und objektiv dargestellt werden. Unsere Berichte werden grundsätzlich in modernem Stil erstellt. Im Rahmen der Prüfung festgestellte Problematiken und Verbesserungsvorschläge werden in einem so genannten Management-Letter aufgeführt und dem Auftraggeber in der Schlussbesprechung mitgeteilt.

Für Banken, Finanzinstitute und Wertpapierinstitute, die Leistungen nach dem Wertpapierhandelsgesetz erbringen, führen wir jährliche Prüfungen inkl. Berichterstattung an das Bundesamt für Finanzdienstleistungen nach WpHG bzgl. der Einhaltung der Meldepflichten und Verhaltensregeln durch.

Wir führen jährliche Prüfungen nach § 16 MaBV für Baubetreuer oder Bauträger nach dem IDW Standard PS 830 und für Finanzanlagenvermittler nach § 24 Abs. 1 Satz 1 FinVermV und bzw. IDW PS 840 durch. Die Prüfungen werden ebenfalls auf Stichprobenbasis durchgeführt und beruhen überwiegend auf einer Prüfung des internen Organisations- und Kontroll- sowie Buchführungssystems.

Wir bieten insbesondere für mittlere und größere Unternehmen zur Ergänzung des internen Kontrollsystems externes Controlling bzw. externe Revisionsleistungen an.

Die Controlling- oder Revisionsleistungen werden je nach Wunsch monatlich, vierteljährlich oder halbjährlich direkt vor Ort durchgeführt. Sie beinhalten je nach Auftragsumfang und Zielsetzung Analysen der aktuellen Buchführungs- und Finanzdaten sowie ergebnisorientierte Prüfungshandlungen auf Stichprobenbasis. Zudem sind entsprechende Controllingreports bzw. Revisionsberichte enthalten.

Auf Wunsch unterstützen wir unsere Mandanten bei der Umsetzung ihrer Controlling-/Revisionsprojekte auch mit unserem Know-how im Rahmen eines zeitlich begrenzten Mitarbeitereinsatzes.

Wir prüfen die Werthaltigkeit des Eigenkapitals von (Konzern-)Unternehmen im Zusammenhang mit Kapitalerhöhungen, Sacheinlagen, Verschmelzungen, Umstrukturierungen und Abspaltungen und erstellen entsprechende Bescheinigungen zur Vorlage bei Registergerichten.

Energieverbrauchsintensive Industrieunternehmen mit einem Stromverbrauch von über zehn Gigawattstunden im Geschäftsjahr und Stromkosten von über 14 % der Bruttowertschöpfung erhalten eine Rückvergütung nach § 40 EEG, deren Anspruch nach § 41 EEG zu prüfen ist.

Unter Beachtung der IDW Standards PS 970, führen wir Prüfungen nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz durch und erstellen entsprechende Bescheinigungen zur Vorlage beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausführkontrolle bzw. den Netzbetreibern.

Wir führen Verwendungsnachweisprüfungen für direkte Förderprogramme der Europäischen Union gemäß den jeweiligen EU-Guidance Notes durch. Dazu erstellen wir in der Regel englischsprachigen Audit-Certificates zur Vorlage bei den entsprechenden EU-Behörden.

Wir führen Verwendungsnachweisprüfungen bezüglich lokaler Förderprogramme öffentlicher Förderinstitute des Bundes oder der Bundesländer oder der Landkreise durch und erstellen entsprechende Bescheinigung gegenüber lokalen Behörden und Förderinstituten.

… und Sanierungsfähigkeitsprüfung gemäß § 270B INSO

Für insolvenzgefährdete Unternehmen, führen wir umfassende Prüfungen bezüglich der Überschuldungs- und Zahlungsfähigkeitssituation sowie der Sanierungsfähigkeit im Sinne der §§ 17, 18, 19 sowie § 270b der Insolvenzordnung unter Bezug auf die IDW Richtlinien S 11, IDW PS 270, IDW S 9 durch und erstellen entsprechende Prüfungsberichte sowie Bescheinigungen. Wir verweisen diesbezüglich auch auf unsere Sanierungsberatungen für krisengefährdete Unternehmen im Rahmen unseres Tätigkeitsbereiches Unternehmensberatung.

Für Lizenznehmer des DSD nehmen wir Prüfungen über die ordnungsgemäße Entrichtung der Lizenzentgelte an die Duales System Deutschland GmbH durch. Die Prüfungen beruhen überwiegend auf Verprobungen und Plausibilitätsprüfungen anhand der Buchführungsunterlagen des Unternehmens, der Überprüfung der internen Organisation, sowie der Durchführung von Stichproben (z.B. auch Nachwiegen/-messen) gemäß IDW PH 9.950.3.

Darüber hinaus führen wir auch Kreditwürdigkeitsprüfungen, Due Dilligence Prüfungen bei geplanten Unternehmenserwerben (siehe auch Unternehmensberatung bei Mergers & Acquisitions) und sonstige Sonderprüfungen und prüfungsähnliche Untersuchungen durch.