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Unternehmensberatung

Wir erstellen als neutraler Gutachter oder in Beratungsfunktion umfassende Unternehmensbewertungsgutachten zur Ermittlung von aus Sicht der Verkäufer oder der Käufer angemessenen Kaufpreisen für Unternehmen.

Die Bewertungen werden grundsätzlich nach dem IDW-Standard S 1 nach der Ertragswertmethode vorgenommen und durch einen ausführlichen Bericht begründet. Der Bericht beinhaltet dabei eine Beschreibung der rechtlichen und wirtschaftlichen Ausgangssituation, eine Analyse der bisherigen Ertrags-, Vermögens- und Finanzlage, eine Beschreibung der Ausgestaltung und Umfanges der zukünftigen Geschäftstätigkeit, die Ermittlung des zukünftigen Investionsbedarfes, die Abgabe einer Einnahmen- und Ausgabenprognose, einer Finanzierungsprognose sowie eine Ertragsvorschau für die nächsten Jahre.

Anhand dieser Angaben werden die zukünftig zu erwartenden ausschüttungsfähigen Einnahmeüberschüsse aufgrund der vorhandenen Prognoseunsicherheit als Spanne ermittelt. Durch Kapitalisierung mit einem Vergleichszinssatz wird hieraus und dem Wert eines evtl. vorhandenen nicht betriebsnotwendigen Vermögens die Wertspanne für die Annahme eines realistischen Unternehmenswertes ermittelt.

Für Existenzgründer und Unternehmer, die ihren bestehenden Betrieb erweitern möchten, oder ihren Betrieb an Nachfolger übertragen möchten, führen wir umfassende Beratungen durch. Unsere Beratungen beinhalten die kritische Überprüfung der Vorstellungen des Existenzgründers, die Beratung bei der Konzeption der rechtlichen und wirtschaftlichen Ausgestaltung des Unternehmens, die Ermittlung des Investitions- und Kapitalbedarfes, die Abgabe einer Ertragsprognose, die Ausarbeitung eines Finanzierungskonzeptes unter Berücksichtigung öffentlicher Fördermittel und die zusammenfassende Beurteilung des Vorhabens.

Unsere Beratung wird dabei durch einen Beratungsbericht dokumentiert, in dem das dabei ausgearbeitete Konzept einschließlich Prognosen detailliert und vollständig nachvollziehbar beschrieben wird. Darüber hinaus beraten wir durch Vorstellung und Besprechung der Konzeption bei den vom Mandanten gewünschten Banken die Existenzgründer in den erforderlichen Kreditverhandlungen. Wir beraten über die TCP Rechtsberatung Hartwig Goessler Rechtsanwalt Wirtschaftsprüfer Steuerberater im Rahmen der Zulassung als Rechtsanwalt umfassend bei den Vertragsgestaltungen und -Verhandlungen z.B. durch Erstellung entsprechender Vertragsentwürfe.

Wir erstellen Konzepte und Entscheidungsgrundlagen für Unternehmenskäufe und –Verkäufe, Verschmelzungen und Umstrukturierungen. Dabei berücksichtigen wir hierbei insbesondere die betriebswirtschaftlichen, rechtlichen und steuerrechtlichen Zielsetzungen und Auswirkungen. Auch hierzu erstellen wir grundsätzlich einen ausführlichen Beratungsbericht, in dem die rechtlichen und wirtschaftlichen Grundlagen, der Umstrukturierungsanlass, die Zielsetzung, der erarbeitete Konzeptionsvorschlag (evtl. mit Alternativen) sowie Erläuterungen zur Umsetzung dargestellt werden. Als Wirtschaftsprüfungsgesellschaft gehört dabei die Prüfung von Unternehmensverträgen nach dem Aktiengesetz (Beherrschungs- und Ergebnisabführungsverträge etc.) und Vertragswerken nach dem Umwandlungsgesetz (Verschmelzungen, Spaltungen etc.) zu unseren gesetzlichen Vorbehaltsaufgaben. Insoweit sind wir nach WPO und RDG auch zu umfassenden Prüfungen und Beratungen berechtigt. Über die TCP Rechtsberatung Hartwig Goessler Rechtsanwalt Wirtschaftsprüfer Steuerberater bieten wir im Rahmen der Zulassung als Rechtsanwalt weitergehende Rechtsberatungsleistungen an und übernehmen auch die Erstellung entsprechender Vertragswerke und Verhandlungen.

Wir erstellen z.B. für Kreditverhandlungen Prognoserechnungen über die zukünftige Entwicklung des Unternehmens. In einem entsprechenden Bericht werden die abgegebenen Prognosen detailliert und vollständig nachvollziehbar beschrieben.

Wir beraten Unternehmen bzgl. der Vorteilhaftigkeit von Investitionen in betriebswirtschaftlicher und auch steuerrechtlicher Hinsicht. Für wesentliche Investitionsentscheidungen erstellen wir (durch einen schriftlichen Bericht dokumentiert) Ertragsprognosen und Finanzierungskonzepte und geben eine zusammenfassende Beurteilung des Vorhabens ab.

Auf Wunsch beraten wir unsere Mandanten bei der Finanzierung ihres Unternehmens durch Ausarbeitung/Überprüfung von Finanzierungskonzepten (auch unter Berücksichtigung öffentlicher Fördermittel), Unterstützung bei Kreditverhandlungen mit Banken sowie Prüfung/Beurteilung von Kreditvereinbarungen.

Wir beraten Unternehmen bei der Planung ihrer Organisationsstruktur. Insbesondere erstellen wir Konzepte zur Einrichtung und Umsetzung von internen Kontrollsystemen z.B. zur Umsetzung bzw. Einhaltung der Vorgaben nach dem Sarbanes-Oxley-Act, beraten bei Controllingaufgaben und bei der Einrichtung von Kostenrechnungssystemen.

Auf Wunsch erstellen wir kleinere bis mittlere EDV-Programme für Controlling- und Kostenrechnungsaufgaben z.B. in Microsoft Access. Die Ausführung der Tätigkeiten erfolgt insbesondere bei umfangreicheren Aufträgen in der Regel projektbezogen vor Ort bei den Mandanten. Auf Wunsch unterstützen wir unsere Mandanten bei der Umsetzung ihrer Projekte auch mit unserem Know-how im Rahmen eines zeitlich begrenzten Mitarbeitereinsatzes.

Wir beraten bei zivilrechtlichen Vertragsgestaltungen wie Kauf-, Miet-, Leasing-, Arbeits-, Kooperations-, Gesellschafts- und sonstigen Verträgen in wirtschaftlicher, rechtlicher und steuerrechtlicher Hinsicht. Auf Wunsch nehmen wir an Vertragsverhandlungen z.B. bei Unternehmenskäufen etc. als Berater teil und geben Vorschläge zur wirtschaftlichen, rechtlichen und steuerrechtlichen Ausgestaltung ab. Wir arbeiten hierbei i.d.R. eng mit den vom Mandanten beauftragten Rechtsanwälten und Notaren zusammen. Als Wirtschaftsprüfungsgesellschaft gehört die Prüfung von Unternehmensverträgen nach dem Aktiengesetz (Beherrschungs- und Ergebnisabführungsverträge etc.) und Vertragswerken nach dem Umwandlungsgesetz (Verschmelzungen, Spaltungen etc.) zu unseren gesetzlichen Vorbehaltsaufgaben. Insoweit sind wir nach WPO und RDG auch zu umfassenden Prüfungen und Beratungen berechtigt. Über die TCP Rechtsberatung Hartwig Goessler Rechtsanwalt Wirtschaftsprüfer Steuerberater bieten wir im Rahmen der Zulassung als Rechtsanwalt weitergehende Rechtsberatungsleistungen an und übernehmen auch die Erstellung entsprechender Vertragswerke und Verhandlungen.

Wir erstellen als Fachberater für Sanierung und Insolvenzverwaltung (DStV) für krisengefährdete Unternehmen Problemanalysen und Konzeptionen zur Sanierung der Finanz- und Ertragslage und übernehmen Verhandlungen mit Kreditinstituten, Insolvenzverwaltern sowie mit öffentlichen Stellen z.B. zur Erlangung von Landesbürgschaften etc.

Die Sanierungskonzepte einschl. Problemanalysen und Zukunftsprognosen werden ebenfalls in einem ausführlichen Bericht gemäß IDW S 6 dokumentiert und beinhalten i.d.R. die bereits weiter oben dargestellten Beratungsleistungen.

Wir prüfen auf das Vorliegen von Insolvenzreifetatbeständen wie Überschuldung und drohende oder eingetretene Zahlungsunfähigkeit im Sinne der §§ 17, 18, 19 der Insolvenzordnung unter Bezug auf die IDW Richtlinien S 11, IDW PS 270, IDW S 9.

Wir unterstützen bei der Erstellung von Insolvenzanträgen, Prüfen die Sanierungsfähigkeit gemäß IDW S 9 und erstellen Bescheinigungen gemäß § 270b InsO zur Vorbereitung eines Schutzschirm- oder Insolvenzplanverfahrens.

Darüber hinaus unterstützen wir bei der Entwicklung und Erstellung von Insolvenzplänen gemäß IDW S 2 und begleiten das Unternehmen bzw. deren Inhaber und Gesellschafter vor, in und nach dem Insolvenzverfahren.

Wir halten Vorträge und Seminare zu steuerrechtlichen und betriebswirtschaftlichen Themen. Insbesondere durch unseren freien Mitarbeiter Hans E. Krausz bieten wir ein umfassendes Coaching in Form von Management-Training, Vorstands- und Führungs-Coaching, Training on the job, Verkaufstraining, Kommunikationstraining, Interkulturelles Managementtraining, Bewerbungstraining, Präsentationstraining, Seminare zu Stil, Etikette und Knigge im Business, Imageberatung, Persönlichkeitstraining sowie Seminare zur Verbesserung von Führung und Führungsstil.