Steuerberatung

Ihre Ansprechpartner

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Steuerberatung

Klicken Sie sich durch unseren Leistungskatalog und finden Sie die passende Lösung für Ihre Anforderungen.

Wir erstellen Steuerbelastungsvergleiche und beraten bei der Wahl von steuerlichen Gestaltungsmöglichkeiten z.B. bei der Planung von Generationswechseln im Unternehmen, der Konstruktion von Unternehmensverflechtungen, der Rechtsformwahl bei Unternehmensgründungen und Umstrukturierungen oder auch bei der steuerlich optimalen Gestaltung bestimmter Geschäftsvorfälle.

Grundsätzlich steht bei unseren Überlegungen hierbei jedoch nicht der Steuerspareffekt im absoluten Vordergrund, sondern immer eine wirtschaftlich insgesamt verträgliche/optimale Gestaltung. Wir berücksichtigen daher insbesondere die betriebswirtschaftlichen/rechtlichen Vor- und Nachteile einer Konstruktion und empfehlen Steuersparkonstruktionen nur soweit sie auch betriebswirtschaftlich voll umfänglich vertretbar sind.

Unsere Überlegungen werden in der Regel in einem ausführlichen schriftlichen Memorandum leicht verständlich beschrieben und beinhalten soweit sinnvoll verschiedene Alternativberechnungen.

Wir erstellen für die von uns beratenen Unternehmen alle Arten von Steuererklärungen (Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer, Umsatzsteuer, gesonderte Feststellungen etc.) sowie Einkommensteuererklärungen für Unternehmer, Gesellschafter und leitende Angestellte.

Zusätzlich beraten wir auch bei der Erstellung komplexer Einkommensteuererklärungen von Privatpersonen z.B. bei Auslandssachverhalten, umfangreichen Immobilienvermögen oder wesentlichen Kapitaleinkünften sowie auch bei Erbschaft- und Schenkungsteuererklärungen. Reine Arbeitnehmerveranlagungen sowie Veranlagungen von Land- und Forstwirten nach Durchschnittssätzen beraten wir in der Regel nur in Ausnahmefällen. Die Anfertigung der Steuererklärungen erfolgt EDV-gestützt im eigenen Hause mit Hilfe der professionellen Steuerberater-Software der Systemanbieters Addison oder Datev.

Selbstverständlich übernehmen wir auch die Prüfung von Steuerbescheiden soweit uns der zugrunde liegende Sachverhalt vorliegt bzw. bekannt ist.

Wir begleiten unsere Mandanten vor Ort bei allen Arten von Außenprüfungen der Finanzverwaltung
(Betriebsprüfungen).

Im Zusammenhang mit der Beratung bei der Erstellung von Steuererklärungen führen wir für unsere Mandanten auch die erforderlichen Rechtsbehelfsverfahren. Wir bemühen uns dabei jedoch, eventuelle unterschiedliche Rechtsauffassungen mit den Finanzämtern bereits im Vorfeld außergerichtlich durch persönliche Erörterungen mit den Sachbearbeitern und Sachgebietsleitern zu klären, um somit zu einer einvernehmlichen Lösung zu kommen.

Die Beschreitung des Klageweges vor den Finanzgerichten kann daher weitgehend vermieden werden.

Soweit keine angemessene Lösung erzielbar ist oder die Klärung unklarer Rechtslagen notwendig erscheint, vertreten wir Sie selbstverständlich auch umfassend bei sämtlichen Klageverfahren vor den Finanzgerichten.

Wir beraten unsere Mandanten bei eingeleiteten oder drohenden Steuerstrafverfahren im Hinblick auf die Sachverhaltsaufklärung und die steuerrechtliche und steuerstrafrechtliche Beurteilung sowie die Möglichkeit der Selbstanzeige. Wir vertreten die Interessen des Mandanten insoweit vor dem regulären Finanzamt bzw. der Bußgeld- und Strafsachenstelle sowie der Steuerfahndung bzw. der Staatsanwaltschaft.

Der Part der rein prozessualen Steuerstrafverteidigung nach Anklageerhebung wird durch Hinzuziehung eines in Steuerstrafsachen erfahrenen Strafverteidigers abgedeckt.