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Testen Sie unseren neuen TCP Honorarkalkulator!
Honorar
Beratungsvertrag
Zur eindeutigen Fixierung des Auftragsumfanges und der Honorarabrechnungsmodalitäten sowie unserer Verantwortlichkeit schließen wir mit jedem Mandanten einen schriftlichen Prüfungs-/ Beratungsvertrag mit folgenden Inhalten ab:
- Auftragsumfang
- Vergütung
- Auslagen
- Zahlungsmodalitäten
- Vertragsdauer
- Haftung
Die Tätigkeit als Wirtschaftsprüfungsgesellschaft unterliegt keiner gesetzlichen Gebührenordnung und kann daher völlig frei ausgehandelt werden. Als Steuerberatungsgesellschaft sind wir bezüglich unserer reinen Steuerberatungstätigkeit jedoch grundsätzlich an die Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) gebunden. Nach der StBVV ist eine Abweichung von den gesetzlichen Gebührenrahmen zulässig, wenn eine andere Regelung in einem Beratungsvertrag in Textform getroffen wurde.
Die Erfahrungen mit der Steuerberatervergütungsverordnung zeigen jedoch, dass die relativ schematische Kopplung der Gebühren an „Gegenstandswerten“ wie Umsatzerlöse, Bilanzsumme oder dem geschätzten Wert des Interesses ohne weitere Kriterien selten zu einer wirklich leistungsgerechten Honorierung führt.
Es besteht zwar ein ausreichender Spielraum, durch die variable Ausnutzung des relativ weitläufigen Gebührenrahmens der StBVV (z.B. Fibu 20% bis 120% der vollen Gebühr) die Höhe des Schwierigkeitsgrades oder den tatsächlichen Arbeitsaufwand durch „freie Auswahl“ des Gebührensatzes indirekt in die Abrechnung einfließen zu lassen, allerdings existieren in der StBVV keinerlei objektivierbaren Kriterien oder Vorgaben für die wie auch immer geartete Auswahl des Gebührensatzes. Eine für den Mandanten nachvollziehbare und durchschaubare Abrechnung oder Fixierung im Vorhinein ist nach der StBVV dadurch grundsätzlich nicht möglich.
Auch eine Abrechnung nach Zeitaufwand kann in der Regel als Modell nicht umfassend befriedigen.
Wir haben daher ein neues fixpreisorientiertes Honorarmodell mit Digitalisierungsboni für unsere Standarddienstleistungen im Bereich Finanzbuchhaltung, Lohnabrechnung, Steuererklärungen, Jahresabschlusserstellung und allgemeine Beratung eingeführt.
Fixpreisorientiertes Honorarmodell mit Digitalisierungsboni
Wir haben ein neues fixpreisorientiertes Honorarmodell mit Digitalisierungsboni für unsere Standarddienstleistungen im Bereich Finanzbuchhaltung, Lohnabrechnung, Steuererklärungen, Jahresabschlusserstellung und allgemeine Beratung eingeführt.
Die Berechnung erfolgt vollständig über den TCP Honorarkalkulator.
Ziel dieses Honorarmodells ist
- ein klar im Voraus vereinbartes anhand bestimmter leicht nachvollziehbarer Kriterien fixiertes Honorar.
- die Definition und Auswahl der gewünschten TCP-Zusatz-/Standardleistungen inkl. deren genauer Kosten sowie
- die Abbildung von aufwandsreduzierenden Digitalisierungsmöglichkeiten durch entsprechende Digitalisierungsboni insbesondere im Bereich Finanzbuchhaltung.
Die Honorare ergeben sich entsprechend einer Berechnungsformel zum Geschäftsvolumen (Fibu, Steuern, JA, allgemeine Beratung) oder zur Mitarbeiterzahl (Lohn). Hinzukommen zu dem so errechneten Grundhonorar im Bereich Finanzbuchhaltung, Steuererklärungen und Jahresabschluss noch
- Unternehmensbedingte Zu- und Abschläge
- Zu- und Abschläge je nach gewählter TCP-Zusatz-/Standardleistungen
- Digitalisierungsboni
Das neue Honorarmodell bietet damit gegenüber den bisherigen Abrechnungsmöglichkeiten
- nach dem festgestellten Ist-Zeitaufwand und Mitarbeiter-Stundensatz oder
- nach der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) anhand der nachträglich berechneten Gegenstandswerte und einer nicht an objektivierbare Kriterien gebundenen Auswahl des Gebührensatze aus dem relativ weitläufigen gefassten Gebührenrahmens der StBVV (z.B. Fibu 20 % bis 120 % der vollen Gebühr nach Gegenstandswert)
erhebliche Vorteile für den Mandanten:
- Durch die hierbei entstehende Transparenz wird für unsere Mandanten das Honorar
- anhand objektiver Kriterien leicht nachvollziehbar,
- vergleichbar,
- im Voraus berechenbar,
- insoweit fix vereinbart,
- planbar und
- verlässlich sein.
- Zudem bieten wir umfassende All-Inclusive-Honorare an.
- Der Mandant kann sich das Honorar über den TCP Honorarkalkulator jederzeit selber berechnen.
Honorare nach Zeiteinsatz
Qualifikation | Stundensatz (Euro) |
---|---|
Wirtschaftsprüfer | 260 |
Rechtsanwalt | 260 |
Steuerberater | 180 |
Prüfer (Dipl.-Kfm. B.A./M.A. Abteilungsleiter oder vergleichbar) | 130 |
Bilanzbuchhalter | 100 |
Steuerfachwirte/Fachassistenten | 100 |
Buchhalter | 85 |
Steuerfachangestellte | 85 |
BWL-Examenspraktikanten (B.A./M.A. in Spe) | 55 |
Auszubildende 1.Jahr / 2.Jahr / 3.Jahr | 20 / 40 / 55 |
All-Inclusive Honorarpauschalen Lohn- und Gehaltsabrechnung
Die Erstellung der monatlichen Lohn- und Gehaltsabrechnungen inkl. Auswertungen, Dtaus-Dateien, Lohnsteueranmeldungen, Krankenkassen- und BG-Meldungen, AN- und Abmeldungen, aller Angeforderten Bescheinigungen, Erstattungsanträge Lohnfortzahlung sowie der Bearbeitung von Anfragen der Sozialversicherungsträger/Finanzämter im üblichen Rahmen wird All-Inclusive nach monatlichen pauschalen Sätzen nach Unternehmensgröße und Anzahl der Mitarbeiterabrechnungen vergütet.
Diese All-Inclusive Pauschalen beinhalteten auch die Beantwortung von Beratungsanfragen zu den monatlichen Lohn- und Gehaltsabrechnungen soweit deren berufsübliche Erledigung keine Anfertigung von schriftlichen Ausarbeitungen im Sinne von Gutachten etc. erfordert. Das Honorar setzt sich zusammen aus einer monatlichen Grundgebühr sowie einer Fallpauschale für jede einzelne Mitarbeiterabrechnung. Das Honorar für die Mitarbeiterabrechnung von monatlichen variablen Bezügen (Stundenlöhne etc.) erhöht sich dabei gegenüber denen für Festlohnvereinbarungen.
Mitarbeiterzahl | Mtl. Grundgebühr pro Unternehmen (Euro) | Mtl. Fallpauschale pro Mitarbeiterabrechnung: feste Bezüge (Euro) | Mtl. Fallpauschale pro Mitarbeiterabrechnung: variable Bezüge (Euro) |
---|---|---|---|
1 | 16,66 | 16,66 | 20,37 |
2 – 5 | 32,14 | 15,17 | 18,75 |
6 – 10 | 61,89 | 13,75 | 17,20 |
11 – 20 | 123,99 | 12,40 | 15,70 |
21 – 50 | 190,44 | 11,11 | 14,28 |
51 – 100 | 317,40 | 10,32 | 13,49 |
101 – 200 | 555,46 | 9,53 | 12,70 |
201 – 500 | 793,50 | 8,72 | 11,90 |
Die All-Inclusive Honorarpauschalen decken sämtliche anfallenden und oben aufgeführten Tätigkeiten, An- und Abmeldungen, Auswertungen und Bescheinigungen etc. sowie die Beantwortung Ihrer Beratungsanfragen im Lohn- und Gehaltsbereich ab. Lediglich etwaige über die oben aufgeführten Tätigkeiten hinausgehenden zusätzlich angeforderten Arbeiten werden nach Zeitaufwand mit den oben aufgeführten Stundensätzen abgerechnet. Für Speziallohnabrechnungen wie Baulohn und Kurzarbeitergeld berechnen wir einen Zuschlag von 50 % auf die Fallpauschale.
Pauschal-Honorare für Auskünfte und Anfragen etc.
Für Einzelanfragen und Beratungsgespräche mit Personen außerhalb eines Dauermandates, wird ein Kurzberatungsauftrag abgeschlossen. Das Honorar für eine mündliche Kurzberatung bis zu ca. maximal 2 h Dauer wird darin pauschal auf 84,03 Euro zuzüglich USt (=100,00 € inkl. USt) festgesetzt.
Die laufende wirtschaftliche und steuerliche Beratung (persönlich, telefonisch, Video-Konferenz oder per E-Mail) für Anfragen, Auskünfte, Problemlösungen, Konzepte, Beratungsgespräche, Bankgespräche etc. wird für unsere Dauermandanten durch eine monatliche Beratungspauschale abgegolten (gestaffelt nach Unternehmensgröße von ca. 30 bis 1.140 Euro zuzüglich USt) soweit keine schriftlichen Ausarbeitungen im Sinne von Gutachten etc. hierbei erforderlich werden. Hierdurch wird insbesondere der erforderliche Informationsfluss zwischen Berater und Mandant frei von Honorarrisiken gewährleistet. Zusätzlich erhalten alle Mandanten mit pauschaler Beratung monatlich per E-Mail ein Mandantenrundschreiben („Das Wichtigste“) in denen auf aktuelle Entwicklungen im Bereich Steuern etc. hingewiesen wird. Zu besonderen Anlässen oder Spezialthemen werden zusätzlich gesonderte Mandantenrundschreiben erstellt und an die davon unserer Einschätzung nach betroffenen Mandanten per E-Mail versendet.42
Unternehmensgröße | Geschäftsvolumen von | Geschäftsvolumen bis | Honorar Pauschale Beratung monatlich |
---|---|---|---|
UG1 | 0.00 € | 49.999,99 € | 42,00 € |
UG2 | 50.000,00 € | 149.999,99 € | 67,50 € |
UG3 | 150.000,00 € | 299.999,99 € | 91,00 € |
UG4 | 300.000,00 € | 499.999,99 € | 100,00 € |
UG5 | 500.000,00 € | 999.999,99 € | 200,00 € |
UG6 | 1.000.000,00 € | 1.999.999,99 € | 180,00 € |
UG7 | 2.000.000,00 € | 3.999.999,99 € | 240,00 € |
UG8 | 4.000.000,00 € | 9.999.999,99 € | 420,00 € |
UG9 | 10.000.000,00 € | 19.999.999,99 € | 660,00 € |
UG10 | 20.000.000,00 € | 100.000.000,00 € | 1140,00 € |